Die Kosten einer Psychotherapie hängen von Ihrer Versicherungssituation ab. Hier finden Sie alle relevanten Informationen.
Im Falle einer psychotherapeutischen Behandlungsnotwendigkeit werden die Kosten in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung à 50 Minuten liegen aktuell zwischen 100,55 Euro und 153,00 Euro. Ich rechne mit dem 3-fachen Steigerungssatz ab, wodurch Kosten in Höhe von 131,15 Euro pro Sitzung entstehen.
Je nach Versicherung und individuellem Tarif werden häufig mindestens 100,55 Euro pro Sitzung erstattet. Eine mögliche Differenz ist gegebenenfalls selbst zu tragen.
Bitte nehmen Sie vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung auf, um die Bedingungen der Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung zu klären.
Als Selbstzahler:in kann die Psychotherapie sofort ohne Formalitäten starten. Die Psychotherapie wird dann bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.
Die Kosten liegen bei 131,15 Euro á 50min psychotherapeutischer Sitzung.
Ich bin für das Psychotherapeutenverfahren der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zugelassen und kann psychotherapeutische Behandlungen nach Arbeitsunfällen über die zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitsunfall von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet wurde und eine Vorstellung bei einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt (D-Arzt) mit entsprechender Überweisung zur Psychotherapie erfolgt ist.
Leider werden trotz des steigenden Bedarfs an Therapieplätzen keine neuen Kassensitze geschaffen. Bedauerlicherweise kann die Behandlung in meiner Privatpraxis mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Die Abrechnung im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens biete ich nicht an.
Link zur aktuellen Gebührenverordnung für Psychotherapeuten →